Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 – Mietgegenstand
Vermietet wird die 'Ferienwohnung Gästeapartment Haupt', Lupinenweg 3a, UG, 53229 Bonn, bestehend aus Vorraum, Wohn-/Schlafraum, Küche, Badezimmer und überdachter Terrasse. Der Garten und die separate Sonnenterrasse, mit Grillkamin kann kostenlos mitgenutzt werden. Das Mietobjekt ist mit folgendem Zubehör ausgestattet:
- Wohn-/Schlafraum: Doppelbett, zwei Nachttische, eine Kommode, ein Kleiderschrank, ein Sofa mit Beistelltisch, Esstisch mit 2 Stühlen, Farb-Fernseher mit Kabelanschluss, DVD-Player, CD/Radio-Kombination (evtl. ein Zustellbett für eine 3. Person oder einem Kleinkinderbett)
- Küche: Herd mit Backofen, Spüle, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschine, Heißwasserkocher, Kochutensilien, Geschirr, Gläser, Besteck
- Bad: WC, Dusche, Waschtisch und Spiegelschrank
- Terrasse: Gartenmöbel
§ 3 – Mietdauer
Das Apartment wird für den vereinbarten und bestätigten Zeitraum vermietet. Die Anreise am Ankunftstag kann ab 15.00 Uhr, die Räumung am Abreisetag muss bis 11.00 Uhr bzw. nach vorheriger Absprache erfolgen.
§ 4 – Miete
Die Miethöhe richtet sich nach der vereinbarten und bestätigten Mietdauer. Sie bezieht sich auf eine Belegung mit bis zu zwei Personen; ein Kleinkind bis zum Alter von zwei Jahren darf im mitgebrachten Reisebett kostenlos untergebracht werden.
Es gelten folgende Preise:
Einfachübernachtung wochentags : € 55,00
Wochenende (Freitag-Sonntag) : € 105,00
Kurzwoche (Montag-Freitag) : € 200,00
Reinigungspauschale in Höhe von € 25,00
Woche (Montag-Sonntag) : € 325,00
Reinigungspauschale in Höhe von € 25,00
Monat incl. Wochenenden : € 740,00
Reinigungspauschale in Höhe von € 25,00
Andere Belegungen bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert berechnet. Im Preis enthalten sind die leihweise Bereitstellung von Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern sowie die Heiz-, Wasser- und Stromkosten.
§ 5 – Endreinigung
Bei bis zu 6 Übernachtungen fallen bei Wiederübergabe des Appartements wie im vorgefundenen Zustand (besenrein, Müll getrennt entsorgt, Backofen, Mikrowelle und Kühlkombination gereinigt, benutztes Geschirr abgewaschen und weggeräumt, Bettwäsche und sonstige Heimtextilien im Bad gesammelt) keine Endreinigungskosten an. Anderenfalls werden – unabhängig von der Mietdauer –
€ 25,00 an Endreinigungskosten (ggf. auch im Nachhinein) in Rechnung gestellt.
Ab 7 Übernachtungen fallen grundsätzlich € 25,00 Endreinigungspauschale an.
§ 6 – Zahlungen
Der Gesamtmietbetrag ist bei Anreise bar zu zahlen. Bei Reservierungen von mehr als 21 Tagen vor dem Anreisetag sind 20% des Gesamtmietpreises per Überweisung anzuzahlen.
§ 7 – Sorgfaltspflichten
Der Mieter hat die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft oder fahrlässig verursachte Schäden hat der Mieter umgehend zu melden und anschließend zu ersetzen.
Der Mieter ist bei Bezug dazu verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so steht ihm eine Mietminderung wegen diesbezüglicher Beanstandungen nicht zu. Ferner ist der Mieter dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu leisten, um zu einer umgehenden Mängelbehebung beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten.
§ 8 – Rücktritt
Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietbetrag fällig:
bis 21 Tage vor Anreisetag 25%
20 Tage bis 14 Tage vor Anreisetag 50%
13 Tage vor Anreisetag bis Anreisetag 75%.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters aus Gründen, die nicht von Frau Haupt zu verantworten sind, ist die bis zum vertraglich vereinbarten Mietende fällige Miete zu zahlen.
§ 9 – Hausordnung
Der Mieter ist dazu verpflichtet, die üblichen Verhaltensregeln, insbesondere die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, einzuhalten.
§ 10 – Tiere
Die Beherbergung von Tieren ist genehmigungspflichtig und im Voraus mit Frau Haupt abzusprechen.
§ 11 – Rauchen
Das Rauchen im Apartment - nicht jedoch auf der überdachten Terrasse - ist untersagt
§ 12 – Schlüssel
Dem Mieter wird am Anreisetag ein (ggf. zwei) Schlüssel für den Zugang zum Haus und zu den Räumlichkeiten übergeben. Der Mieter ist dazu verpflichtet, diesen/diese am Abreisetag zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des/der Schlüssel(s) bzw. des Schlüssels der abschließbaren Gartenzugangstür (Einbruchsicherung) in der Küche, haftet der Mieter für die daraus resultierenden Folgekosten (Austausch der Schlösser/Schließanlage/Einbruchsicherung).
§ 13 – Haftung
Frau Haupt übernimmt keine Haftung für nicht durch diese selbst verursachten Schäden am Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Inbetriebnahme der technischen Geräte. Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften Eltern für ihre Kinder.
§ 14 – Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden bzw. sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.